Zum 01.01.2014 ist in Deutschland das neue Designgesetz (DesignG) in Kraft getreten, anstelle des bisherigen Geschmacksmustergesetzes (GeschmG). Nun gab es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), Az. 30 W (pat) 701/13 mit der folgendem Schriftzug Designschutz gewährt wurde: N O
Es ist soweit, die neue Internetpräsenz der IT-Kanzlei Twelmeier steht! Die Informationen werden noch weiter ausgebaut. Für Kritik und Anregungen sind wir offen. Lars Twelmeier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Ulm