E-Commerce-Recht

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AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz

Das A und O für Betreiber von Internetshops sind rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung die allen gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben entspricht.

Diese Rechtstexte fertigen wir für Sie nach Ihren spezifischen Anforderungen.

Abmahnsicherer Internetshop

Um sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können, benötigen Sie im E-Commerce einen abmahnsicheren Auftritt. Alle wettbewerbsrechtlichen Aspekte müssen bei den Rechtstexten aber auch in der Werbung berücksichtigt werden.

Datenschutz und Datenschutzbeauftragter

Immer größere Bedeutung für Unternehmen hat das Datenschutzrecht. Hierbei helfen wir Ihnen, Ihre ökonomischen Bedürfnisse mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, etwa bei der Auftragsdatenverarbeitung, in Einklang zu bringen. 

§ 4f BDSG regelt in Absatz 1:
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nichtöffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Soweit aufgrund der Struktur einer öffentlichen Stelle erforderlich, genügt die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz für mehrere Bereiche. Soweit nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeiten, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Sie wollen wissen, was für Ihr Unternehmen gilt oder Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten?

Sprechen Sie uns gerne an.

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