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Widerrufsbutton im Online Shop: Pflicht ab Juni

Widerrufsbutton im Online-Shop: Das müssen Sie ab Juni 2026 beachten

Zusammenfassung: Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle B2C-Online-Shops in der EU eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Was kompliziert klingt, ist im Kern ein zusätzlicher Button, über den Kundinnen und Kunden ihre Bestellung direkt online widerrufen können.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen:

  • Online-Shops und Webshops
  • Apps mit Verkaufsfunktion
  • Online-Plattformen
  • Wahrscheinlich auch: Verträge per WhatsApp oder E-Mail (rechtlich noch nicht abschließend geklärt)

Zeitplan: Was bis wann?

Jetzt (März 2025): Sie dürfen die Funktion bereits freiwillig einbinden – das kann sogar vorteilhaft sein, um Erfahrungen zu sammeln.

Bis 19. Juni 2026: Die Funktion muss verpflichtend implementiert sein.

Unser Tipp: Planen Sie die Umsetzung für Mai 2026 ein, damit Sie noch Zeit für Tests haben.

Muss es wirklich ein Button sein?

Nein! Folgende Lösungen sind zulässig:

  • Ein hervorgehobener Button
  • Ein klar erkennbarer Link
  • Eine Schaltfläche
  • Andere gut sichtbare Bedienelemente

Wichtig ist nur: Die Funktion muss leicht auffindbar und eindeutig erkennbar sein.

Wie muss die Widerrufsfunktion technisch umgesetzt werden?

Grundanforderungen:

  • Auf jeder Seite Ihres Shops verfügbar (z.B. im Header oder Footer)
  • Gut lesbar und optisch hervorgehoben (Farbe, Größe, Kontrast)
  • Ohne Login/Registrierung nutzbar (Gastzugang!)

Zweistufiger Prozess:

Schritt 1: Widerrufsformular Nach Klick auf den Button (z.B. „Vertrag widerrufen“) wird die Kundin oder der Kunde auf eine separate Seite mit einem Formular weitergeleitet. Folgende Pflichtangaben müssen abgefragt werden:

  • Name
  • E-Mail-Adresse (oder anderes Kommunikationsmittel für die Bestätigung)
  • Bestellnummer, Rechnungsnummer oder Artikelbezeichnung

Wichtig: Ein Widerrufsgrund darf NICHT als Pflichtfeld abgefragt werden (freiwillige Angabe ist erlaubt).

Schritt 2: Bestätigung Die Kundin oder der Kunde bestätigt den Widerruf über einen zweiten Button (z.B. „Widerruf bestätigen“).

Schritt 3: Eingangsbestätigung Sie senden unverzüglich eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit:

  • Allen eingegebenen Daten
  • Datum und Uhrzeit des Widerrufs
  • Hinweis, dass die Wirksamkeit noch geprüft wird (keine Widerrufsbestätigung!)

Muss die Funktion nur während der Widerrufsfrist verfügbar sein?

Hier gibt es derzeit rechtliche Unklarheiten. Die EU-Richtlinie spricht von „während der gesamten Widerrufsfrist“, was individuell pro Bestellung ausgelegt werden könnte. Die deutsche Gesetzesbegründung hält eine dauerhafte Bereitstellung jedoch für zulässig.

Empfehlung: Stellen Sie die Funktion dauerhaft bereit – das ist technisch einfacher und rechtssicherer.

Anpassung der Widerrufsbelehrung nicht vergessen!

Das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung wurde bereits angepasst. Fügen Sie folgenden Textbaustein ein:

„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder Link zur Widerrufsfunktion] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“

Praxistipp: Verlinken Sie die vollständige Widerrufsbelehrung direkt bei der Widerrufsfunktion.

Checkliste für die Umsetzung

  •  Technische Umsetzung mit Entwickler/Agentur planen
  •  Design des Buttons/Links festlegen (gut sichtbar!)
  •  Formular für Widerruf erstellen (zweistufig)
  •  Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail einrichten
  •  Gastzugang ohne Login ermöglichen
  •  Widerrufsbelehrung aktualisieren
  •  Funktion auf allen Endgeräten testen (Desktop, Tablet, Mobile)
  •  Datenschutzerklärung ggf. anpassen (Verarbeitung der Widerrufsdaten)

Häufige Fragen

Ändert sich am Widerrufsrecht selbst etwas? Nein! Es ist lediglich eine zusätzliche Möglichkeit zum Widerruf. Die bestehenden Regelungen bleiben unverändert.

Was passiert bei Verstößen? Mit Abmahnungen und Bußgeldern ist zu rechnen – die genaue Höhe ist noch nicht definiert.

Brauche ich eine Shop-Software-Anpassung? Wahrscheinlich ja. Sprechen Sie mit Ihrem Shop-System-Anbieter (Shopify, WooCommerce, Shopware etc.) – viele werden Updates bereitstellen.