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Individuelle Rechtsberatung im IT-Recht und IP-Recht

Rechtsanwalt Lars Twelmeier hat sich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Rechtsgebiete rund um das Internet spezialisiert. Das umfasst in der täglichen Praxis sowohl den gewerblichen Rechtsschutz – Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht und Patentrecht – als auch das Informationstechnologierecht (IT-Recht) und das Medienrecht. In diesen Gebieten werden Sie und Ihr Unternehmen von Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M. umfassend beraten und vertreten.  

Lars Twelmeier IT-Kanzlei Ulm Anwalt Fachanwalt

Rechte schützen – den Ruf beachten

Wir helfen, das geistige Eigentum unserer Mandanten zu schützen, sei es als Patent, Geschmacksmuster oder Urheberrecht. Von der Markenanmeldung über die Verwaltung von Markenportfolios bis hin zum Schutz der Rechte.

Dies erfolgt jedoch auf originärem Wege und niemals per Massenabmahnung gegenüber Verbrauchern. Denn wir vertreten die Auffassung, dass damit keiner Seite geholfen ist. Um nicht missverstanden zu werden: In Fällen von Produktpiraterie und rechtsverletzenden Plagiaten im gewerblichen Ausmaß muss dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgegangen werden. Hier verfügt Rechtsanwalt Lars Twelmeier über jahrelange Prozesserfahrung vor den einschlägigen Fachgerichten in Deutschland. 

Auch bei Rufschädigungen in Internetforen sind Unternehmen nach unserer Erfahrung besser beraten, dagegen nicht gleich mit der „juristischen Keule“ zu schwingen, denn das bewirkt meistens genau das Gegenteil. Das Internet mit all seinen Social-Media-Plattformen ist zu schnell, als dass es möglich und sinnvoll wäre, hier rein juristisch hinterher kommen zu wollen. Also bedienen wir uns zeitgemäßer Methoden und verfügen über vielfältige Kontakte zur Wiederherstellung Ihrer Reputation. Dazu gehört, dass auch im Unternehmen selber daran unter Berücksichtigung der Compliance-Anforderungen gearbeitet wird. Auch diese Richtlinien erstellen wir für Sie und erläutern diese auf Wunsch Ihren Mitarbeitern vor Ort.

Unser Angebot richtet sich  an die verschiedensten Unternehmen, für die wir die erforderlichen Verträge in unseren Rechtsgebieten – wie etwa Lizenzverträge im Urheberrecht – oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Internetauftritt erstellen. Auch begleiten wir ihr IT-Projekt rechtlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange.

Wenn Sie an Details interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an.

Hilfe bei Abmahnung

Was passiert, wenn Unternehmen und ihre Rechtsanwaltskanzleien nicht die vorgenannte Auffassung vertreten, lässt sich bei bereits mit einem kurzen Blick in die einschlägigen Internetforen feststellen. Hier werden Verbraucher oft massenhaft mit identischen Abmahnungen wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke, im Rahmen des sog. Filesharing (Herunterladen von Musik, Filmen und Software über Internettauschbörsen), abgemahnt, mit der offensichtlichen Absicht, hierdurch möglichst hohe Einnahmen zu generieren, ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen. Der Ruf der Unternehmen ist durch diese Vorgehensweise meistens nachhaltig beschädigt. Und die Verbraucher sind eingeschüchtert und wütend. Wir helfen Ihnen hierbei pragmatisch aus der Klemme.

Rechtsanwalt Lars Twelmeier verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen solche Massenabmahnungen aus vielen hundert Auseinandersetzungen gegen alle große Abmahnkanzleien in Deutschland.

Wir helfen Ihnen gerne.

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