Designrecht

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Designschutz

Sie haben ein Design entworfen und wissen nicht, ob es schutzfähig ist?

Bisher gab es hierfür vorrangig den – etwas sperrig klingenden – Geschmacksmusterschutz, geregelt im Geschmacksmustergesetz. Zum 01.01.2014 wurde das Gesetz umbenannt in Designgesetz (DesignG) und teilweise neu geregelt.

Neben dem Schutz nach dem DesignG kommt auch urheberrechtlicher Schutz nach dem UrhG in Betracht oder auch Markenschutz nach dem MarkenG – etwa als 3D-Marke – in Betracht.

Die Grenzen sind oft fließend und geprägt von der Praxis der zuständigen Ämter und Gerichte.

Wir beraten Sie gerne.

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