Patentrecht

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Patentrecht

Die Grundnorm des Patentrechtes – § 1 Abs. 1 PatentG – lautet:

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Für Patentanmeldungen arbeiten wir mit international agierenden Patentanwälten zusammen.

Im Falle von Patentverletzungen führen wir die Verfahren, gerichtlich und außergerichtlich, gemeinsam mit Patentanwälten für Sie.

Sie wollen ein Patent verkaufen oder lizenzieren?

Wir beraten Sie.

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