KI-VO: Fristen werden verschoben – Pflichten bleiben aktuell
Die Europäische Union arbeitet derzeit im Rahmen des sogenannten „Digital Omnibus“-Pakets an Anpassungen der KI-Verordnung (EU KI-VO). Politiker im EU-Parlament und Rat machen sich dafür stark, einzelne Regelungen der KI-VO zu vereinfachen und bestimmte Fristen zu verschieben – insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen.
Was ändert sich voraussichtlich?
Nach derzeitigem Verhandlungsstand (Rat, Kommission, Ausschüsse des Europäischen Parlaments):
Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Annex III) sollen voraussichtlich ab 02.12.2027 gelten.
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind (Annex I/II) sollen voraussichtlich ab 02.08.2028 zur Anwendung kommen.
Neues Deepfake Verbot: KI‑generierte Deepfakes mit sexuellem Missbrauchsinhalt bzw. „nicht‑konsensuelle sexuelle/intime Inhalte“ etwa durch sogenannte „Nudifier“-Anwendungen, sollen künftig strikt untersagt sein.
Registrierungspflicht: Die Pflicht, KI-Systeme in der EU-Datenbank zu registrieren, soll auch dann gelten, wenn Anbieter ihre Systeme selbst als nicht-hochriskant einstufen (Kontexte des Annex III).
Zugleich sind Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Midcaps geplant, insbesondere bei Dokumentationspflichten.
Die Verhandlungen (Trilog) zwischen Kommission, Rat und Parlament laufen aktuell. Die oben genannten Daten sind noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, zeichnen sich aber als neuer Rahmen ab und werden in der Fachpraxis bereits als Orientierung genutzt. Allerdings gilt rein rechtlich: Solange die Omnibus-Änderungen nicht Gesetzesrang haben, also mit offzieller Veröffentlichung, sind die alten Fristen und Pflichten maßgeblich.
Was bleibt unverändert wichtig?
Es besteht keine Veranlassung, bereits etablierte und erprobte Compliance-by-Design-Strategien abzubrechen oder Maßnahmen zur Risikominderung zurückzudrehen:
Die wichtigsten unternehmerischen Pflichten bleiben unverändert anspruchsvoll: Risikomanagement, Daten-Governance und menschliche Aufsicht.
Unabhängig von der Verschiebung der Hochrisiko-Fristen:
Die KI-Verordnung gilt bereits seit dem 01.08.2024.
Verbotstatbestände (Art. 5 KI-VO) sind bereits in Kraft und müssen heute beachtet werden.
Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-Systeme gelten auch jetzt schon.
Art. 4 KI-VO verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass Personen, die mit KI-Systemen umgehen, über die notwendige Sachkunde und KI-Kompetenz verfügen. Das sollte auch im eigenen Interesse der Unternehmen vorrangig sein – Beschäftigte müssen bei ihrer Arbeit die Kenntnisse haben, zu wissen, was sie dürfen und was nicht.
Anderenfalls drohen Risiken durch Verstöße gegen Geschäftsgeheimnisschutz, Vertraulichkeit, Datenschutz oder auch Urheberrechte. Hieran ändern auch Umsetzungsfristen nichts.
Das bedeutet:
Auch wenn die großen „Hochrisiko-Pakete“ später scharf gestellt werden, bleiben Grundpflichten, Gouvernance-Fragen und Schulungen für den sicheren KI-Einsatz schon jetzt ein zentrales Thema – auch in Verbindung mit DSGVO, NIS‑2 und Data Act.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Aus unserer Sicht empfiehlt sich unverändert:
- KI-Inventur und Risikoanalyse: Übersicht über eingesetzte KI-Tools und Einordnung nach KI-VO.
- Interne KI-Richtlinie: Klare Regeln, was Beschäftigte mit ChatGPT & Co. tun dürfen – und was nicht.
- Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte: Aufbau verbindlicher KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO), Dokumentation der Schulungen.
- Prüfung von Verträgen und Datenschutz: Anpassung / Check von AGB, Dienstleisterverträgen, AVV und TOM an KI-VO, DSGVO, NIS‑2 und Data Act.
Die verschobenen Fristen bieten mehr Planungssicherheit und etwas mehr Zeit – sie sind aber kein Grund, abzuwarten. Wer jetzt Strukturen, Richtlinien und Schulungskonzepte aufbaut, ist zum Start der Hochrisiko-Pflichten deutlich im Vorteil.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten,
- wie sich der neue Zeitplan konkret auf Ihr Unternehmen auswirkt,
- ob und wie Ihre bestehenden KI-Anwendungen betroffen sind oder
- wie Sie Schulungspflichten und KI-Gouvernance pragmatisch umsetzen können,
Wir unterstützen Sie rund um die KI-Compliance und helfen Ihnen, die Pflichten zur KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten umzusetzen.