Das IT-Recht (eigentlich „Informationstechnologierecht“, oder gelegentlich vereinfacht „Internetrecht“ genannt) setzt sich aus vielen Einzelgebieten zusammen, die hier auszugsweise dargestellt werden.
Es gibt diverse Schnittstellen mit den weiteren hier seperat aufgeführten Rechtsgebieten, wie dem Urheberrecht, dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht.
So gehört z.B. das Domainrecht dazu.
Auch beinhaltet das IT-Recht die Gestaltung der erforderlichen Verträge für den Erwerb und die Erstellung von Software. (Softwareerstellungsverträge, Softwareliznezverträge).