Das IP-Recht (vom Englischen „intellectual property“) wird klassisch als „gewerblicher Rechtsschutz“ bezeichnet und umfasst neben den Schnittstellen zu den weiteren Rechtsgebieten vor allem das Recht der unlauteren geschäftlichen Handlungen (Wettbewerbsrecht), das Recht der technsichen Schutzrechte (Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht) sowie das Designschutzrecht (Geschmacksmusterrecht)