Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25.05.2018. Diese bringt für die Unternehmen neue Anforderungen und birgt erhebliche Sanktionsrisiken. So muss künftig etwa jedes Unternehmen, das 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragte/n vorhalten.
DSGVO zum 25.05.2018
Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25.05.2018. Diese bringt für die Unternehmen neue Anforderungen und birgt erhebliche Sanktionsrisiken. So muss künftig etwa jedes Unternehmen, das 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragte/n vorhalten.