Influencermarketing – aktuelle rechtliche Vorgaben

Die Werbekennzeichnung beim Influencermarketing hat die letzten Jahre die Gerichte in Deutschland, teilweise mit prominenten Fällen – wie etwa Cathy Hummels oder Pamela Reif – beschäftigt.

Es blieben erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen und die Vorgaben sind in der anwaltlichen Beratungspraxis teilweise nur schwer zu vermitteln.

TIPP! Es gibt einen übersichtlichen
Leitfaden der Landesmedienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien
.

Nun gibt es jedoch Neuerungen, einer EU-Richtlinie folgend, die zwar erst 2022 gelten, aber doch schon im Blick sein sollten:
So hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts“ beschlossen; zu den Vorhaben gibt eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.

Influencer müssen nun eindeutig ihre Posts auf Social-Media-Plattformen wie Instagram als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten.

  • Eine Werbekennzeichnung ist also nicht notwendig, wenn keine Gegenleistung erhalten oder versprochen wurde
    – dies war bisher oftmals ein juristischer Streitpunkt.

ACHTUNG! Es besteht eine gesetzliche Vermutung, dass eine solche Leistung geflossen ist! Influencer müssen also darlegen und beweisen können, wenn das nicht der Fall ist. Hier empfehlen wir eine klare Dokumentation vorzuhalten, damit auch für ältere Beiträge dieser Beweis noch geführt werden kann.

Gerne beraten wir Sie zu den Vorgaben des Influencermarketings und insgesamt zur Werbekennzeichnung in Online-Medien.