Neue Informationspflichten für B2C-Unternehmer seit 1. Februar 2017 Zum 1. Februar 2017 ist die nächste Stufe der Regelungen über die außergerichtliche Streitbeilegung in Kraft getreten. Damit bestehen für B2C-Unternehmer neue Informationspflichten. Die außergerichtliche Streitbeilegung selbst, bleibt jedoch grundsätzlich freiwillig. Kurz
Streitschlichtung ODR-Verfahren und ADR-Verfahren
Neue Informationspflichten für B2C-Unternehmer seit 1. Februar 2017 Zum 1. Februar 2017 ist die nächste Stufe der Regelungen über die außergerichtliche Streitbeilegung in Kraft getreten. Damit bestehen für B2C-Unternehmer neue Informationspflichten. Die außergerichtliche Streitbeilegung selbst, bleibt jedoch grundsätzlich freiwillig. Kurz