Rechtsanwalt Lars Twelmeier ist als sachverständiger Experte zum Mitglied des Prüfausschusses nach dem NetzDG der FSM, Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter, berufen worden. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hatespeech in den sozialen Medien eingedämmt werden. Betreiber sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter oder
Rechtsanwalt Lars Twelmeier ist Prüfer nach dem NetzDG zur Eindämmung von Hatespeech
Rechtsanwalt Lars Twelmeier ist als sachverständiger Experte zum Mitglied des Prüfausschusses nach dem NetzDG der FSM, Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter, berufen worden. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hatespeech in den sozialen Medien eingedämmt werden. Betreiber sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter oder