Rechtsanwalt Lars Twelmeier ist Prüfer nach dem NetzDG zur Eindämmung von Hatespeech

Rechtsanwalt Lars Twelmeier ist als sachverständiger Experte zum Mitglied des Prüfausschusses nach dem NetzDG der FSM, Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter, berufen worden.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hatespeech in den sozialen Medien eingedämmt werden.

Betreiber sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter oder Youtube, müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, bzw. in komplexeren Fällen 7 Tage, nach Eingang einer Beschwerde gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG löschen oder sperren, ansonsten droht ein Bußgeld.

Darüber entscheidet ein Prüfausschuss der FSM, dem grundsätzlich drei Prüfer:innen angehören; dazu gehört nun auch der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für IT-Recht Lars Twelmeier aus Ulm.

Die FSM als Einrichtung der regulierten Selbstregulierung nach NetzDG trifft Entscheidungen durch ein externes sachverständiges Expertengremium, den NetzDG-Prüfausschuss (§ 13a).

Das Prüfgremium besteht derzeit aus 46 Juristinnen und Juristen. Eine Geschäftsverteilungsordnung gibt vor, wann die Prüferinnen und Prüfer jeweils zur Entscheidung berufen sind. Entscheidungen werden nach schriftlicher oder fernmündlicher Konsultation in der Regel im Umlaufverfahren getroffen.

Jeder dreiköpfige Ausschuss bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der bzw. die die Entscheidung nebst Begründung abfasst. Die Entscheidungen werden in anonymisierter Form auf der Website der FSM veröffentlicht.
Weitere Informationen: https://www.fsm.de/de/presse-und-events/netzdg-pruefausschuss.