This is image placeholder, edit your page to replace it. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 30.01.2014 (Az. 12 O 18571/13) entschieden, dass es unwirksam ist, in den AGB eines mittels digitaler Kommunikation Zustandes gekommenen Vertrages, festzuschreiben, dass
Es ist soweit, die neue Internetpräsenz der IT-Kanzlei Twelmeier steht! Die Informationen werden noch weiter ausgebaut. Für Kritik und Anregungen sind wir offen. Lars Twelmeier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Ulm
Kündigung eines „digitalen Vertrages“
IT-Kanzlei Twelmeier, Rechtsanwalt für IT und IP in Ulm
Es ist soweit, die neue Internetpräsenz der IT-Kanzlei Twelmeier steht! Die Informationen werden noch weiter ausgebaut. Für Kritik und Anregungen sind wir offen. Lars Twelmeier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Ulm