DSGVO zum 25.05.2018

Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab dem 25.05.2018.

Diese bringt für die Unternehmen neue Anforderungen und birgt erhebliche Sanktionsrisiken.

So muss künftig etwa jedes Unternehmen, das 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragte/n vorhalten.

Wenn Sie an einem externen Datenschutzbeauftragten interessiert sind, können Sie sich z.B. unter www.kt-datenschutz.de weiter informieren.