Reputationsmanagement

Reputationsmanagement

Beim Reputationsmanagement handelt es sich nicht um ein originĂ€res Rechtsgebiet, sondern um einen relativ neuen TĂ€tigkeitsbereich, der auch fĂŒr RechtsanwĂ€lte in dieser Materie neue AnsĂ€tze bringt.

Gemeint ist damit das SchĂŒtzen des (guten) Rufes von Unternehmen und Personen.

Hintergrund ist, dass im Internet, insbesondere in Bewertungs- und sonstigen Internetforen, vielfĂ€ltige Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Unternehmenspersönlichkeitsrechts erfolgen, etwa Beleidigungen oder Bewertungen, die eine SchmĂ€hkritik darstellen. Dies kann natĂŒrlich juristisch verfolgt werden, klassischer Weise mit Unterlassungs-, Berichtigungs- und SchadensersatzansprĂŒchen, die zunĂ€chst außergerichtlich und dann auch gerichtlich geltend gemacht werden können.

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Vorgehensweise oftmals zu kurz gedacht ist, denn die Verbreitung von Inhalten ĂŒber das Internet ist meist zu schnell, als dass mit klassischen juristischen Schritten hinterherzukommen ist. Dazu kommt, dass eine erfolgreich gerichtlich entfernte Beleidigung in der Praxis vielfĂ€ltige andere – meist anonyme – Beleidigungen der Person oder des Unternehmens zur Folge hat.

Und hier setzt das anwaltliche Reputationsmanagement an, denn es erzielt mit dem Aufzeigen juristischer Möglichkeiten einerseits und vermittelndem Handeln andererseits nach unserer Erfahrung bessere Erfolge fĂŒr Mandanten. Es gibt viele Möglichkeiten, mit den entscheidenden Stellen erfolgreich in Kontakt zu kommen (Forenbetreiber etc.) und sich hierbei auch jeweiliger IT-Experten zu bedienen.

Aber völlig klar – sollte dieser mediative Weg nicht von Erfolg gekrönt sein oder im Einzelfall nicht angezeigt sein, mĂŒssen dann alle juristschen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei sind wir auch konsequent.

Sind Sie an unserem Weg interessiert?

Dann sprechen Sie uns gerne an.

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