Patentrecht
Patentrecht
Die Grundnorm des Patentrechtes – § 1 Abs. 1 PatentG – lautet:
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Für Patentanmeldungen arbeiten wir mit international agierenden Patentanwälten zusammen.
Im Falle von Patentverletzungen führen wir die Verfahren, gerichtlich und außergerichtlich, gemeinsam mit Patentanwälten für Sie.
Sie wollen ein Patent verkaufen oder lizenzieren?
Wir beraten Sie.
Kontaktformular
Kontakt
IT-Kanzlei Twelmeier
Adresse:
Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm
Telefon:
0731 - 280 656 30
0731 - 938 590 15 (FAX)
0731 - 938 590 15 (FAX)
Keine Kommentare vorhanden