Das IP-Recht (vom Englischen „intellectual property“) wird klassisch als „gewerblicher Rechtsschutz“ bezeichnet und umfasst neben den Schnittstellen zu den weiteren Rechtsgebieten vor allem das Recht der unlauteren geschäftlichen Handlungen (Wettbewerbsrecht), das Recht der technsichen Schutzrechte (Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht) sowie das Designschutzrecht (Geschmacksmusterrecht)
Wettbewerbsrecht
Der Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen durch das UWG
Patentrecht
Das Patent ist das technische Schutzrecht. Hierunter finden Sie auch Anmerkungen zum Gebrauchsmusterschutz (sog. „kleines Patent“).
Designrecht
Sie haben ein Design entworfen und wollen wissen, ob bereits ein Urheberrechtsschutz gegeben ist und was überhaupt ein „europäisches nicht eingetragenes Geschmacksmuster ist“?
