Reputationsmanagement

Reputationsmanagement

Beim Reputationsmanagement handelt es sich nicht um ein originäres Rechtsgebiet, sondern um einen relativ neuen Tätigkeitsbereich, der auch für Rechtsanwälte in dieser Materie neue Ansätze bringt.

Gemeint ist damit das Schützen des (guten) Rufes von Unternehmen und Personen.

Hintergrund ist, dass im Internet, insbesondere in Bewertungs- und sonstigen Internetforen, vielfältige Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Unternehmenspersönlichkeitsrechts erfolgen, etwa Beleidigungen oder Bewertungen, die eine Schmähkritik darstellen. Dies kann natürlich juristisch verfolgt werden, klassischer Weise mit Unterlassungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüchen, die zunächst außergerichtlich und dann auch gerichtlich geltend gemacht werden können.

Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Vorgehensweise oftmals zu kurz gedacht ist, denn die Verbreitung von Inhalten über das Internet ist meist zu schnell, als dass mit klassischen juristischen Schritten hinterherzukommen ist. Dazu kommt, dass eine erfolgreich gerichtlich entfernte Beleidigung in der Praxis vielfältige andere – meist anonyme – Beleidigungen der Person oder des Unternehmens zur Folge hat.

Und hier setzt das anwaltliche Reputationsmanagement an, denn es erzielt mit dem Aufzeigen juristischer Möglichkeiten einerseits und vermittelndem Handeln andererseits nach unserer Erfahrung bessere Erfolge für Mandanten. Es gibt viele Möglichkeiten, mit den entscheidenden Stellen erfolgreich in Kontakt zu kommen (Forenbetreiber etc.) und sich hierbei auch jeweiliger IT-Experten zu bedienen.

Aber völlig klar – sollte dieser mediative Weg nicht von Erfolg gekrönt sein oder im Einzelfall nicht angezeigt sein, müssen dann alle juristschen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei sind wir auch konsequent.

Sind Sie an unserem Weg interessiert?

Dann sprechen Sie uns gerne an.

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