Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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Persönlichkeitsrecht

Werden Bilder, die Sie zeigen, im Internet ohne Ihre Einwilligung verwendet?

Werden Sie in einem Internetforum persönlich beleidigt?

Dann werden Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen, die vielfältige Ansprüche auslösen können. Dies ist im Medienrecht und Internetrecht ein wesentlicher Bestandteil.

Dies regelt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches bereits im Grundgesetz, verankert ist, gemäß Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Hierbei handelt es sich um den gängigen Oberbegriff.

In Betracht kommen bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zunächst Schadensersatz-, Berichtigungs- und Unterlassungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. 1004 BGB.

Daneben gibt es die besonderen Persönlichkeitsrechte.

Diese werden spezialgesetzlich geschützt, etwa das Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22 ff KunstUrhG oder das Namensrecht gemäß § 12 BGB.

Schließlich gibt es sogar für Unternehmen das sog. Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Auch strafrechtliche Relevanz können derartige Rechtsverletzungen haben.

Das gesamte Persönlichkeitsrecht, mit seinen Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Presserecht, ist durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen geprägt.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne.

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