Streitschlichtung ODR-Verfahren und ADR-Verfahren

Neue Informationspflichten für B2C-Unternehmer seit 1. Februar 2017

Zum 1. Februar 2017 ist die nächste Stufe der Regelungen über die außergerichtliche Streitbeilegung in Kraft getreten. Damit bestehen für B2C-Unternehmer neue Informationspflichten. Die außergerichtliche Streitbeilegung selbst, bleibt jedoch grundsätzlich freiwillig.

Kurz zum Hintergrund:

Um die Sicherheit und das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel innerhalb der Europäischen Union zu steigern und um die Gerichte zu entlasten, hat der Gesetzgeber der EU im Jahr 2013 die „Verordnung über die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ (sog. „ODR-VO“), sowie die „Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ (sog. „ADR-RL“) erlassen. Da EU-Richtlinien in nationales Landesrecht umgesetzt werden müssen, hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) beschlossen. Nachdem bereits im Jahr 2016 Teile des VBSG in Kraft getreten sind, sind nunmehr die §§ 36 und 37 des VSBG am 01.02.2017 in Kraft getreten. Diese regeln oben genannte Informationspflichten für B2C-Unternehmer.

Neben dem Hinweis und der Verlinkung auf die OS-Plattform (Musterlink: Plattform zur Online Streitbeilegung), die immer erfolgen müssen, wenn Verträge mit Verbrauchern über Waren oder Dienstleistungen über eine Website angeboten werden (Art. 14 ODR-VO), besteht neuerdings die allgemeine VSBG-Informationspflicht für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Der Unternehmer hat dem Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

  • in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
  • auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten ( 36 Abs. 1 VSBG).

Die Informationen müssen auf der Website und bei Verwendung von AGB auch in diesen enthalten sein (§ 36 Abs. 2 VSBG). Von der Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 VSBG ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat (§ 36 Abs. 3 VSBG).

Wenn es zum Streit mit dem Kunden gekommen ist, besteht eine Informationspflicht nach § 37 VSBG. Der Unternehmer hat den Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Der Unternehmer gibt zugleich an, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist oder verpflichtet ist. Ist der Unternehmer zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren einer oder mehrerer Verbraucherschlichtungsstellen bereit oder verpflichtet, so hat er diese Stelle, oder diese Stellen, anzugeben.

Möglicher Musterhinweis bei Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren:

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden (ODR-Verfahren). Die Details können Sie dem vorstehenden Link entnehmen.
  • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (ADR-Verfahren) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für weitergehende Informationen sprechen Sie uns gerne an.

/TS